Mi. 22. Nov. 2017
Ausweitung der Grauzone
Die FPÖ Oberösterreich hat einen neuen Coup gelandet über den man laut lachen möchte – wenn einem nicht die Luft vor Erstaunen weg bliebe.
Wohnbaureferent und FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner hat bei einer Pressekonferenz die Novelle des Wohnbaufördergsgesetzes präsentiert. „Zielsetzung der neuen Regelung„, so heißt es in der Presseunterlage, „ist ein restriktiverer Zugang von Nicht-EWR-Bürgern zu Wohnbeihilfe, Wohnbauförderung und mit Wohnbaufördermitteln errichteten Wohnungen zum Ziel.“ (sic). Menschen die nicht aus einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) kommen müssen nun Deutschkenntnisse und längere Sozialversicherungszeiten (54 statt bisher 36 Monate) nachweisen. Man merkt der Novelle an, dass die Verfasser*innen eigentlich sehr viel weiter gehen wollten, aber Menschen aus dem EWR-Raum sind nun mal in vielem den Einheimischen gleichgestellt. Also geht man auf jene los, die diesen Status nicht genießen. Irgendwo muss man ja hin mit seiner Fremdenfeindlichkeit. Und als Gruß an die Wähler*innenschaft taugt so eine Novelle allemal.
Jetzt ist es aber so, dass die Novelle bei Anwendung einschlägiger Bestimmungen (Daueraufenthaltsrichtlinie 2003/109/EG, Statusrichtlinie für anerkannte Asylwerber*innen 2011/95/EU, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) praktisch keine Veränderung zur bisherigen Rechtslage bringen würde.
Also wieder mal reine Symbolpolitik? Eher nicht, befürchte ich. Denn was mit dieser Novelle erreicht wird, ist eine Zunahme der Rechtsunsicherheit. Die juristische Grauzone in der sich Antragsteller*innen und Beamt*innen nun befinden, wird ausgeweitet. Ab nun hängt der Ausgang von Ansuchen davon ab, ob die Antragsteller*innen detaillierte Kenntnisse des einschlägigen Unionsrechts haben und ob die vollziehenden Beamt*innen auch gewillt sind EU-rechtliche Bestimmungen anzuwenden. Ob oberösterreichischen Landesbeamt*innen oberösterreichische Gesetze näher sind als (übergeordnete) EU-Gesetze vermag ich nicht zu beurteilen. Wirklich gute Stimmung dürfte in der Amtsstube wohl nicht aufkommen, wenn Beamt*innen sich ständig gegen den bekundeten Willen der Landesregierung stellen, in dem sie EU-Recht anwenden.
Was hier relativ unverhohlen versucht wird ist, die herrschende Rechtslage zu unterlaufen. Die einmal beschlossenen Maßnahmen und Gesetze passen nun einmal nicht mehr zum neuen Geist, der nun durch Oberösterreich weht. „Revolutionärer Schutt„ der wohl aus Sicht der schwarz-blauen Regierung entsorgt gehört. Genauso wie das Integrationsleitbild des Landes Oberösterreich, auf Seite 77 heißt es da: „Der Zugang und die Sicherung von geeignetem Wohnraum bildet eine der Grundlagen von Integration“.
Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Der Klageverband, eine Einrichtung, die Menschen vor Diskriminierung schützen soll, wird dem Vernehmen nach die erste Gelegenheit nutzen, um das novellierte Wohnbauförderungsgesetz – so es kommt – anzufechten, um auch in Oberösterreich wieder einen mit Gleichbehandlungsgebot und Menschenrechten kompatiblen Zustand herzustellen.
Fr. 17. Nov. 2017
Retten, nicht unsichtbar werden!
„Jo, da Stelzer, der ramt jetzt wenigstens zaum mit de gaunzen Schmarotzer“, erklärte mir kürzlich eine überaus aufgebrachte Dame. Doch wer ist diese anonymisierte Masse an vermeintlichen Schmarotzer*innen?
Arbeitnehmer*innen unter anderem im Sozial-, Gesundheits- und Kulturbereich? Kindergartenkinder, alleinerziehende Mütter und Väter, Familien, alte und pflegebedürftige Menschen, Künstler*innen in Ausbildung, Menschen an der Armutsgrenze, Musiker*innen in Blasmusikkapellen, Kunst und Kulturschaffende der freien Szene, Goldhaubenträgerinnen und Kinder in Theatergruppen? Auf all die und viele mehr zielt das geplante Kürzungsvorhaben der OÖ Landesregierung ab und wird diese auch treffen.
Es fehlt an Anerkennung und Wertschätzung. Gepaart mit ignorantem Dominanzgehabe führt dies, auf längere Sicht, zu kultureller Unsichtbarkeit von Menschen, Bedürfnissen und Sichtweisen.
Seit ich mich erinnern kann, bekomme ich in Situationen, in denen ich zusammenräume, sei es im wortwörtlichen oder im übertragenen Sinne, einen Rat von meiner Mama: „Überleg dir gut was du willst und was du nicht willst, damit es dir nicht leid tut, wenn es zu spät ist.“ Kann nicht schaden diesen Rat an die OÖ Landesregierung und an euch alle weiterzugeben.
Bevor es uns leid tut: kulturlandretten.at
Kommentar als Audio zum Nachhören
Di. 31. Okt. 2017
Ausgangssperre für alle Männer?
Im alten Rathaus brachte Martina Krendl (FPÖ), am Abend des 19. Oktober 2017, einen Resolutionsantrag der FPÖ in der Linzer Gemeinderatssitzung ein und forderte damit eine bundesweite, nächtliche „Ausgangssperre für Asylwerber und subsidär Schutzberechtigte“.
Elisabeth Leitner-Rauchdobler (NEOS) fragte, wie die FPÖ gedenke Asylwerber*innen und subsidär Schutzberechtigte in der Öffentlichkeit zu kennzeichnen und schloss mit der Frage: „Vielleicht mit Sternen?“.
Als eine „sachliche Diskriminierung“ bezeichnete Helge Langer (Die Grünen) den Antrag und verwies auf das Asylgesetz. Felix Eypeltauer (NEOS) verwies auf viele Widersprüchlichkeiten im Antrag der FPÖ, es werde von der Bundesregierung etwas gefordert, was juristisch nicht möglich sei. Zudem fragte er aufgrund der rein männlichen Formulierung, ob die Ausgangssperre auch für Asylwerberinnen und weibliche subsidär Schutzberechtigte gelten solle oder nur für Männer?
Gerlinde Grünn (KPÖ) sprach sich deutlich gegen die Ethnisierung von Sexualstraftaten aus und bewertete den Antrag als „offen rassistisch“.
„Mit dem Antrag wird eine ganze Menschengruppe unter Generalverdacht gestellt“, erklärte Franz Leidenmühler (SPÖ). Bei Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) habe der Antrag „moralische Betroffenheit“ ausgelöst, er erklärte: „Jeder von uns gehört einer sozialen Menschengruppe an, in jeder Gruppe gibt es Fehlverhalten“ von Einzelnen, „niemand möchte deshalb unter Generalverdacht gestellt werden“, weil er eben auch dieser sozialen Gruppe angehöre.
Michael Schilchegger (FPÖ) argumentierte die juristisch Zulässigkeit mit dem Vergleich, dass das „beim Bundesheer“ auch geht.
Als „widerlich“ bezeichnete Eva Schobesberger (Die Grünen) den Antrag und kritisierte neben dem rassistischen Inhalt, wie mit der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen argumentiert wird, obwohl die FPÖ ansonsten kein Interesse daran hätte Frauen besser vor Sexualstraftaten zu schützen und verwies auf vergangene Verhandlungen zum Sexualstrafrecht. Schobesberger führte den Antrag der FPÖ gedanklich weiter: „Mehr als 99 Prozent der Sexualstraftaten werden von Männern begangen, daher müsste, nach der Argumentationslogik der FPÖ, eine bundesweite Ausgangssperre für ALLE Männer verhängt werden.“
Doch selbst diese radikale Maßnahme wäre nicht zielführend, weil die meisten Sexualstraftaten in den eigenen vier Wänden, beispielsweise von Ehemännern, Vätern und Onkeln begangen werden. Schobesberger bekräftigte, dass die Umsetzung des Resolutionsantrags verfassungsrechtlich und menschenrechtlich unmöglich sei und erntete von Michael Schilchegger (FPÖ) folgenden Zwischenruf:
„Sie werden sich noch wundern was alles möglich ist!“
Der Fraktionsantrag der FPÖ, I12. „Ausgangssperre für Asylwerber und subsidär Schutzberechtigte – Resolution“ wurde mehrstimmig abgelehnt.
Stimmenthaltung: ÖVP
Gegenstimme: SPÖ, Die Grünen, NEOS, KPÖ
Mo. 02. Okt. 2017
Kulturpolitik auf der Kurzstrecke
Thomas Drozda besitzt mit Gewissheit eine Uhr, die Zeit ist ihm jedoch davongelaufen. Mit der Bildung einer neuen Bundesregierung ist nach dem 15. Oktober die Wahrscheinlichkeit groß, dass die amtliche Verweildauer für den am 18. Mai 2016 angelobten SPÖ-Minister für Kunst, Kultur, Verfassung und Medien zu den rekordverdächtigen Kurzstrecken der österreichischen Nachkriegspolitik zählen wird. Was sollte ihm also gelingen?
Zunächst ist wohl festzuhalten, dass Drozda wieder aktiver den Versuch unternommen hat, insbesondere die Kulturpolitik aus ihrem Dornröschenschlaf wach zu küssen. Da kam dem erfahrenen Theatermanager gerade recht, dass er mit dem Wechsel in der Staatsoperndirektion und der überraschenden Ernennung von Bogdan Roščić ungewöhnliche große mediale Aufmerksamkeit finden konnte. Dabei wurde ihm von Anfang an schonungslos und dick umrahmt ins Stammbuch geschrieben, welche Herausforderungen so rasch wie möglich anzupacken seien: Mehr Geld für die kleinen und alternativen Kulturszenen, die soziale Notlage vieler Kunstschaffenden, die Aufarbeitung des Finanzskandals im Burgtheater, das Haus der Geschichte und schließlich, in Anbetracht der Baustellen ORF und Presseförderung, die längst überfälligen Reformen im Medienbereich.
Das klingt doch alles nach einem ehrgeizigen Programm, mit dem ein strebsamer Politiker für die Geschichtsschreibung nachhaltig aufzeigen kann. Doch kam Thomas Drozda der Umstand in die Quere, dass er monatelang als Kanzleramtsminister für Christian Kern auch die Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner ÖVP sicherstellen sollte. Also auf einem sehr dünnen Eis, das im Frühjahr 2017 tatsächlich in sich zerbrochen ist. Und nun stehen vorgezogene Neuwahlen ins Haus – mit Meinungsumfragen, die der Sozialdemokratie seit Wochen keine besonders erfolgreichen Perspektiven in Aussicht stellen.
Damit tritt Kulturpolitik wieder in den Hintergrund – und Thomas Drozda in eine neue Rolle. Mit einem Plan K möchte er im Wahlkampf nun an der Seite seines Spitzenkandidaten stehen. Mit kulturpolitischen Zukunftsforderungen, als seien die Versäumnisse bislang unbekannt geblieben: Valorisierung der Kunst- und Kulturförderungen sowie Mehrjahresverträge für Bundeseinrichtungen und die freie Szene, die sich an der prognostizierten Inflationsrate orientieren. Das liest sich durchaus ambitioniert. Ob sich der Herr Minister eventuell auch auf der Oppositionsbank den Ehrgeiz bewahren kann, ist vorerst jedoch noch völlig offen.
Mo. 18. Sep. 2017
Feminismus ist kein Nischenthema!
Reflexartig hielt ich die Luft an, die Welt um mich verlangsamte sich und mein Puls änderte den Rhythmus. Ich saß im Hörsaal einer österreichischen Privatuniversität, der Vorsitzende der Studierendenvertretung stand am Redner*innenpult und verkündete der Hörer*innenversammlung: „Demokratie ist nicht mehr zeitgemäß.“ Ähnlich perplex und leicht außer mir fühlte ich mich, als mir kürzlich eine engagierte, gebildete, junge Frau erklärte: „Feminismus ist ein Nischenthema“.
Plötzlich muss ich an meine kleine Cousine denken, sie wird im Winter sechs. In einer alptraumähnlichen Vision sehe ich mich selbst, wie ich ihr erkläre: Schau meine liebe, das hier ist eine Nische, nämlich deine Nische. Hier darfst du ein Nischendasein führen. So wie alle anderen, die ein Nischendasein führen, nämlich mehr als 50% der Gesellschaft. Von dieser Nische aus darfst du die echte, richtige, bedeutende Welt betrachten. Eine Welt, die auf mehr oder weniger offensichtliche Weise von Menschen dominiert wird, die nicht in einer Nische leben müssen. Sei genügsam, zurückhaltend, ruhig und sprich bitte leise, damit du keinen von ihnen störst. Am allerbesten du hältst deinen Mund geschlossen, so kann dich eines Tages ein Prinz lieben und jederzeit küssen.
Für manche unbequem, unsexy und unnötig, aber Feminismus ist kein Nischenthema!
So. 10. Sep. 2017
Halali auf Staatsleugner
Seit erstem September gibt es den Strafrechtsbestand „Staatsfeindliche Bewegung“. Ein nicht nur überflüssiges, sondern ein von Grund auf falsches Gesetz.
Dass viele Staatsleugner*innen sich wirre Konstrukte zusammenspinnen und manche auch gefährlich sind oder Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen haben, muss hier nicht näher ausgeführt werden. Freie Radios, als Stätten der Meinungsfreiheit und politischer Diskurse fernab des Mainstreams, müssen sich bereits geraume Zeit mit diesen kruden Theorien beschäftigen.
Die Bekämpfung solcher Bewegungen – One People’s Public Trust / Freemen / Reichsbürger und wie sie alle heißen – zeugt aber vielerorts von Denkfaulheit und geringem demokratiepolitischem Verständnis. Staaten sind ganz klar erfundene Konstrukte und einen Staat zu gründen ist ein banaler, leicht zu durchschauender Akt. Ich muss nur behaupten ein Staat zu sein und die nötige politische, militärische oder finanzielle Power besitzen andere dazu zu bringen meine Behauptung zu akzeptieren. Völkerrecht ist über weite Strecken Faustrecht. Die Stärkeren setzen sich durch. Alles andere wie territoriale Kontinuität, einheitliche Kultur, Gründungsmythen oder historische Herleitung ist nur Brimborium, Zierrat um die oben beschriebene brutale Tatsache zu verschleiern und zu behübschen.
Sich mit der Kontruiertheit von Staaten auseinander zu setzen, in dem man eigene Ausweise druckt, eigene Nummerntafeln stanzt oder die Gründung eigener Gerichtshöfe behauptet, ist vor allem eines: lustig! Und es könnte als Beitrag zur politischen Bildung verstanden werden. Stattdessen wird es seit 1. September hart bestraft. Zu diesem Datum trat nämlich die in der Juniplenarsitzung des Nationalrats beschlossene Strafgesetznovelle in Kraft. Nun wird auch die Teilnahme an einer „staatsfeindlichen Bewegung“ mit bis zu 1 Jahr Haft bedroht. Nun genügt das bloße Aufstellen und die Zugänglichmachung einer „staatsfeindlichen“ Theorie oder die bloße Äußerung sich zu einer solchen zu bekennen, um nach §247a verurteilt zu werden. Es kann sogar sein, dass Sie, wenn Sie meine oben geäußerten Ansichten zum Staat und seiner Konstruiertheit jemandem zeigen, mit einem Fuß im Kriminal stehen (Zugänglichmachung einer staatsfeindlichen Theorie). Oder, dass die Handschellen klicken, weil Sie einen selbstgestrickten Jux-Ausweis vorweisen.
Es ist eine zentrale demokratietheoretische Frage ob die Meinungsfreiheit auch demokratie- und staatskritische Meinungen umfassen kann und soll. Angelika Adensamer, Juristin bei epicenter.works, beantwortet diese Frage mit einem klaren „Ja“. „Überzeugungen“, so Adensamer in einem kürzlich veröffentlichten Artikel, „müssen in einer Demokratie frei bleiben, auch wenn sie inhaltlich problematisch sind. Erst wenn zu gefährlichen Handlungen explizit aufgerufen wird […] sollte der Staat mit Zwang eingreifen dürfen. Alles andere ist Gesinnungsstrafrecht.“
Demokratie ist eine anstrengende Sache. Man muss sich den Mund fusselig reden und sich mitunter solchen Holler anhören, dass man sich wünscht, dass einem die Ohren abfallen mögen. Aber auf einen repressiven Staat zu setzen, der seltsame Theorien im Keim erstickt, um sich diese Anstrengungen zu ersparen, ist der falsche Weg. Und einem Staat, der sich von ein bisserl anarchistischem Aktionismus gleich bedroht fühlt, ist ohnehin nicht über den Weg zu trauen.
Mo. 04. Sep. 2017
Freie Medien werden wählerisch!
„Ökonomische Ungleichheit“, erklärt der britische Politikwissenschaftler Colin Crouch, „bedeutet auch politische Ungleichheit, weil man ökonomische Macht braucht, um Politik zu kaufen, und politische Macht, um ökonomische Vorteile zu erlangen. Das ist eine Spirale.“ Woraus sollen wir also noch Vertrauen schöpfen, um an der gesellschaftlichen Debatte um die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft zu partizipieren? Führt uns nicht der aktuelle Nationalratswahlkampf in Österreich die Aussichtslosigkeit einmal mehr deutlich vor Augen?
Zwischen Macht und Ohnmacht politische Geltung zu finden, rückt immer stärker in den Blickpunkt zivilgesellschaftlicher Projekte, Organisationen und Institutionen – und wird auch zunehmend zu einem leitenden Motiv der Freien Medien. Aus gutem Grunde: Kriege, Klimawandel, Umweltzerstörung, Rassismus und ein profitgieriger Raubzug gegen Demokratie und soziale Wohlfahrtssysteme dürfen nicht einfach nur zur Kenntnis genommen werden. Es ist bereits höchste Zeit zu handeln. Von 1. bis 15. Oktober gehen daher 14 Freie Radios und drei Community-TV-Stationen gemeinsam auf Sendung, um in der politischen Auseinandersetzung Flagge zu zeigen und sich einzumengen: kritisch, informativ und crossmedial! Radio FRO ist Teil des österreichweiten Netzwerks. Also Empfangsgeräte einschalten – und sich als wählerisch erweisen!
#Stimmlagen – das Wahl-Programm der Freien Medien
www.stimmlagen.at