So 10. Sep 2017

Halali auf Staatsleugner

Seit erstem September gibt es den Strafrechtsbestand “Staatsfeindliche Bewegung”. Ein nicht nur überflüssiges, sondern ein von Grund auf falsches Gesetz.

Dass viele Staatsleugner*innen sich wirre Konstrukte zusammenspinnen und manche auch gefährlich sind oder Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen haben, muss hier nicht näher ausgeführt werden. Freie Radios, als Stätten der Meinungsfreiheit und politischer Diskurse fernab des Mainstreams, müssen sich bereits geraume Zeit mit diesen kruden Theorien beschäftigen.

Die Bekämpfung solcher Bewegungen – One People’s Public Trust / Freemen / Reichsbürger und wie sie alle heißen – zeugt aber vielerorts von Denkfaulheit und geringem demokratiepolitischem Verständnis. Staaten sind ganz klar erfundene Konstrukte und einen Staat zu gründen ist ein banaler, leicht zu durchschauender Akt. Ich muss nur behaupten ein Staat zu sein und die nötige politische, militärische oder finanzielle Power besitzen andere dazu zu bringen meine Behauptung zu akzeptieren. Völkerrecht ist über weite Strecken Faustrecht. Die Stärkeren setzen sich durch. Alles andere wie territoriale Kontinuität, einheitliche Kultur, Gründungsmythen oder historische Herleitung ist nur Brimborium, Zierrat um die oben beschriebene brutale Tatsache zu verschleiern und zu behübschen.

Sich mit der Kontruiertheit von Staaten auseinander zu setzen, in dem man eigene Ausweise druckt, eigene Nummerntafeln stanzt oder die Gründung eigener Gerichtshöfe behauptet, ist vor allem eines: lustig! Und es könnte als Beitrag zur politischen Bildung verstanden werden. Stattdessen wird es seit 1. September hart bestraft. Zu diesem Datum trat nämlich die in der Juniplenarsitzung des Nationalrats beschlossene Strafgesetznovelle in Kraft. Nun wird auch die Teilnahme an einer “staatsfeindlichen Bewegung” mit bis zu 1 Jahr Haft bedroht. Nun genügt das bloße Aufstellen und die Zugänglichmachung einer “staatsfeindlichen” Theorie oder die bloße Äußerung sich zu einer solchen zu bekennen, um nach §247a verurteilt zu werden. Es kann sogar sein, dass Sie, wenn Sie meine oben geäußerten Ansichten zum Staat und seiner Konstruiertheit jemandem zeigen, mit einem Fuß im Kriminal stehen (Zugänglichmachung einer staatsfeindlichen Theorie). Oder, dass die Handschellen klicken, weil Sie einen selbstgestrickten Jux-Ausweis vorweisen.

Es ist eine zentrale demokratietheoretische Frage ob die Meinungsfreiheit auch demokratie- und staatskritische Meinungen umfassen kann und soll. Angelika Adensamer, Juristin bei epicenter.works, beantwortet diese Frage mit einem klaren “Ja”. “Überzeugungen”, so Adensamer in einem kürzlich veröffentlichten Artikel, “müssen in einer Demokratie frei bleiben, auch wenn sie inhaltlich problematisch sind. Erst wenn zu gefährlichen Handlungen explizit aufgerufen wird […] sollte der Staat mit Zwang eingreifen dürfen. Alles andere ist Gesinnungsstrafrecht.”

Demokratie ist eine anstrengende Sache. Man muss sich den Mund fusselig reden und sich mitunter solchen Holler anhören, dass man sich wünscht, dass einem die Ohren abfallen mögen. Aber auf einen repressiven Staat zu setzen, der seltsame Theorien im Keim erstickt, um sich diese Anstrengungen zu ersparen, ist der falsche Weg. Und einem Staat, der sich von ein bisserl anarchistischem Aktionismus gleich bedroht fühlt, ist ohnehin nicht über den Weg zu trauen.

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