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Blick auf das neue Homeoffice-Gesetz

Zu Gast bei Frequently Asked Questions heute ist Verena Stiboller, Rechtsreferentin aus der Abteilung Arbeitsrecht bei der Arbeiterkammer Steiermark.

Seit 1.4.2021 gelten neue Regeln für Arbeitnehmer:innen im Homeoffice, welche auf die auftauchenden arbeitsrechtlichen Grauzonen beim Arbeiten zuhause reagieren. Verwendete Arbeitsmittel, Arbeitsunfälle, Arbeitszeiten, all das ist jetzt klarer geregelt. Diese neuen Rahmenbedingungen für Homeoffice haben die Sozialpartner ausgehandelt.

Im Interview beleuchtet Frau Stiboller die größten Veränderungen für Arbeitnehmende, darunter unter anderem den Punkt, dass Arbeitgeber:innen ihren Angestellten grundsätzlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellen müssen. Verwendet jemand hingegen im Homeoffice eigene digitale Arbeitsmittel, steht ihm/ihr Aufwandersatz zu. So auch für die private Infrastruktur Strom und Internet, die beruflich genutzt wird.

Bei Fragen zur Umsetzung der neuen Regelungen in der eigenen Arbeitsstätte, empfiehlt Frau Stiboller als ersten Weg, den Betriebsrat zu fragen, wenn es einen solchen gibt, oder natürlich Auskunft bei der Arbeiterkammer einzuholen.

Weiters geht es im Gespräch um Sonderbetreuungszeiten, wenn beispielsweise ein Kind in Quarantäne muss, und zum Schluss auch um das Thema Corona-Tests in der Arbeitszeit.

Mehr Infos zum neuen Homeoffice-Gesetz und allgemein rund um Job & Corona finden sich hier auf der Website des ÖGB oder auch hier bei der Arbeiterkammer.

Um die persönliche Situation im Homeoffice zu reflektieren, und wo es noch nachzubessern gilt, empfiehlt sich das H.O.T.T. (Homeoffice Testtool) der AK Oberösterreich.

Zuletzt geändert am 28.04.21, 15:25 Uhr

Gesendet am Do 29. Apr 2021 / 17 Uhr

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