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Gesendet am Mi 04. Mär 2020 / 18 Uhr
FROzine

Zwischen Armutsbekämpfung und Leistungsgerechtigkeit – Stellungnahmen zur Sozialhilfe NEU

Nach dem Verfassungsgerichtshofs-Urteil bezüglich der Sozialhilfe NEU hat OÖ das Ausführungsgesetz überarbeitet. Dieses ist nun seit 1.1.2020 in Kraft. Wichtig dabei: Staffelung bei Mehrkindfamilien bleibt bestehen und Sprachkenntnisse versus “Bemühungspflicht".

Staffelung bei Mehrkindfamilien bleibt bestehen

Die Mehrkindstaffelung sieht nun vor, dass bei dem ersten Kind ein Betrag von 25 % des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes (= 917,35/ Jahr 2020), bei zwei Kindern 20 % pro Kind (also insgesamt 40 %), bei drei Kindern 15 % pro Kind (insgesamt 45 %), bei vier Kindern 12,5 % (gesamt also 50 %) pro Kind und ab fünf Kindern 12 % pro Kind vorgesehen ist.

“Bemühungspflicht”

Die Sozialhilfe NEU ist nun nicht mehr an bestimmte Sprachkenntnisse geknüpft ist, sondern an die Integrationsbereitschaft im Sinne einer “Bemühungspflicht”. 
 
Anna Pospischil hat für FROzine verschiedene Stellungnahmen aus Oberösterreich eingeholt, um sich an das Spannungsverhältnis zwischen “Armutsbekämpfung” und “Leistungsgerechtigkeit” anzunähern:
  • Iris Woltran, Arbeiterkammer OÖ, Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik 
  • Wolfgang Hattmannsdorfer, Landtagsabgeordneter, OÖVP-Landesgeschäftsführer, Sprecher für Soziales und Wohnbau
  • Ulrike Schwarz, Landtagsabgeordnete Die Grünen OÖ, Bezirkssprecherin (Bezirk Rohrbach)

Was bedeutet Armut für die Betroffenen? 

Expert*innen von Volkshilfe, Migrare, MAIZ aus der beratenden Praxis nehmen Stellung zu den neuen Regelungen in Österreich und berichten aus ihrem Alltag. 
 
 
Gestaltung und Moderation: Anna Pospischil
 

Zuletzt geändert am 26.03.20, 17:46 Uhr

Gesendet am Mi 04. Mär 2020 / 18 Uhr

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