#3: Wer soll ein Grundeinkommen erhalten?
Wir werden immer wieder gefragt: „Ja, wer soll denn das BGE aller bekommen?“ Deswegen haben wir uns auch bei der Entwicklung unseres „Linzer Modells“ darüber ausführlich Gedanken gemacht und folgendes festgelegt: das BGE sollen alle Menschen erhalten, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Was ist mit „Lebensmittelpunkt“ gemeint? Da lehnen wir uns an die Definition […]
Wir werden immer wieder gefragt: „Ja, wer soll denn das BGE aller bekommen?“ Deswegen haben wir uns auch bei der Entwicklung unseres „Linzer Modells“ darüber ausführlich Gedanken gemacht und folgendes festgelegt: das BGE sollen alle Menschen erhalten, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben.
Was ist mit „Lebensmittelpunkt“ gemeint?
Da lehnen wir uns an die Definition an, die auch im Steuerrecht Anwendung findet: Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst, mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Für den Lebensmittelpunkt sind alle Bereiche deines Lebens relevant, wie z.B. deine Familie, deine Freizeitgestaltung und dein Sozialleben, deine Einkünfte und unternehmerischen Tätigkeiten.
Eine weitere Frage, die wir immer wieder hören ist: „Bekommen das dann alle Menschen, die zu uns kommen?“
Unsere Antwort darauf: „Ja, aber erst nach einer gewissen Frist.“ Jeder Mensch, der nach Österreich kommt, ist auch jetzt nicht automatisch dazu berechtigt, sofort nach Tag eins im Land alle Sozialleistungen zu beziehen. Mitbürgerinnen aus EU-Ländern oder auch Drittstaaten, die hier nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe bzw. die Mindestsicherung. So oder ähnlich sollte es sich dann auch mit dem BGE aus unserer Sicht verhalten.
Hier gibt es aber immer noch offene Fragen, die bei der Einführung gut durchdacht werden müssen. Sind Student:innen, die im Ausland studieren, BGE-berechtigt? Bekommen Pensionist:innen, die den Winter auf Mallorca verbringen, das BGE ausbezahlt?
Die Entkoppelung des BGE von der Erwerbstätigkeit, die den Aufenthaltsort derzeit zum Großteil definiert, lässt also auch noch Fragen offen, die aber mit dem nötigen politischen Willen beantwortet werden können.
Wie schaut das denn dann im konkreten Fall aus mit den Reichen? Ein Hanspeter Haselsteiner oder Stefan Pierer, die brauchen ja sicher kein Grundeinkommen ausgezahlt bekommen. das wäre ja unfair!
Unfair wäre es, ihnen nicht das BGE auszuzahlen, denn das würde gegen das Kriterium der „Bedingungslosigkeit“ verstoßen, das eines der wichtigsten, wenn nicht DAS wichtigste Definitionskriterium überhaupt ist. es lautet: das BGE ist ein Bürger:innenrecht, das nicht von Bedingungen wie Zwang zur Arbeit, Wohlverhalten oder nachgewiesener Arbeitswilligkeit abhängig gemacht wird.
Deshalb MÜSSEN auch Großverdiener:innen das BGE bekommen, jedoch werden sie durch das angepasste Steuersystem wieder mehr in den Steuertopf zurückzahlen, als sie ausgezahlt bekommen. Die, die es sich leisten können, finanzieren dadurch das BGE für uns alle, durch höheres Steueraufkommen, mit. Das klingt doch nun fair, oder?
Kinder sollen das BGE ja auch bekommen. wer soll das denn dann verwalten?
Eine interessante Frage! Wer verwaltet denn jetzt das Vermögen von Kindern? Die Eltern, richtig. Warum sollte das in einer BGE-zukunft anders sein?
Was die Höhe des Kinder-BGE betrifft so gibt es hier verschiedene Ideen: einige sprechen davon, dass das Kinder-BGE bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 50% des vollen Betrags sein soll. Im Linzer Modell schlagen wir ein progressives Kinder-BGE vor, das bei Geburt 30% beträgt und jedes Jahr um 4%-Punkte erhöht wird, sodass die Jugendlichen mit 18 Jahren dann das gesamte BGE bekommen.
Zuletzt geändert am 25.01.24, 12:05 Uhr