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Monatsschwerpunkt: Ziviler Ungehorsam

„Ist die beste Subversion nicht die, Codes zu entstellen, statt sie zu zerstören?“ (Roland Barthes)

Im Monatsschwerpunkt im Mai beschäftigt sich die FROzineredaktion mit den Aktionsbereichen des zivilen Ungehorsam - wie Boykott und Sabotage, Medienguerilla, Gewaltfreie Aktion, Soziale Verteidigung, Nonkonformismus, Hausbesetzung und Häuserkampf und passiver Widerstand als Mittel des zivilen Ungehorsams. Mehr...

Ziviler Ungehorsam ist der aus Gewissengründen und gewaltfrei vollzogene bewusste Verstoß gegen ein Gesetz, eine Pflicht oder den Befehl eines Staates oder einer anderen Macht. Im Gegensatz zu einem Streik ist er, nach geltender Rechtsauffassung zum Zeitpunkt seiner Ausübung, nicht rechtlich abgesichert, und der Ungehorsame nimmt bewusst in Kauf, dafür bestraft zu werden. Die Ausübenden beanspruchen jedoch in der Regel ein Widerstandsrecht für sich. Wer zivilen Ungehorsam ausübt, gilt nicht selten als Staatsfeind, da er eine von ihm als unrechtmäßig und unmoralisch angesehene Herrschaft über seine Aktivitäten ablehnt.“

Ziviler Ungehorsam ist eine Waffe. Während der Staat alles tut, um Protest im Keim zu ersticken, sorgen die Ungehorsamen immer wieder für Ärger, außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Egal ob bei Straßenblockaden anlässlich des G8-Gipfels, oder um das Abernten genmanipulierter Maisfelder zu verhindern, ziviler Ungehorsam sorgt regelmäßig für spektakuläre Bilder und jede Menge Polemik.

    Eine Aktion zivilen Ungehorsams beruht auf folgenden Überzeugungen und Haltungen: Die Aktion beruht auf einer Gewissensentscheidung und ist wohlbedacht. Sie steht im Zusammenhang mit dem übergeordneten Ziel und kann, muss aber nicht öffentlich bekundet werden oder zur Nachahmung aufrufen und – verletzt niemals die Würde des Menschen.

    Aktionen des zivilen Ungehorsams verfolgten und bewirken nicht schon die Abschaffung des Übels, sondern versucht über Meinungsbildung Einflussnahme auf Überzeugungen und Politik zu gewinnen (ist eine symbolische, demonstrative Handlung) und arbeitet mit verhältnisgerechten Rechtsverletzungen und ist am Gemeinwohl (und nicht primär am Eigenwohl) interessiert

    Des weiteren richten sich Aktionen des zivilen Ungehorsams nach Gewissen und nach Ausschöpfung aller legalen Mittel (Rechtsweg) ….

 

Die Schwerpunktsendungen werden jeweils jeden Mittwoch ausgestrahlt.

 

Schwerpunktsendung 7. Mai: Sabotage!, Medienguerilla, Medienphantom “Luther Blissett” und Cultural Jamming

Schwerpunktsendung 14. Mai: Internationale Squadszenen (Hausbesetzungen) und subversive Radiostrategien (Backyard Radio)

Schwerpunktsendung 28. Mai: Ziviler Ungehorsam anhand von 2 lokalen Beispielen, Gartenrecht und Hausrecht.

 

 

Zuletzt geändert am 06.05.08, 00:00 Uhr

Verfasst von Simone Boria

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