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Gesendet am Mo 21. Okt 2013 / 19 Uhr
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Wenn der Staatsanwalt die demokratischen Grundrechte aushebelt, müssen wir mit Selbstanzeigen antworten!

Seit dem Erfolgreichen durchsetzen von Demokratischen Grundrechten für alle Teile der Gesellschaft, sind die Herrschaftlichen Eliten bemüht, diese allgemeingültigen Rechte zu beugen, einzuschränken, umzudeuten und für Ihre Interessen zu missbrauchen. Einerseits durch hoheitlichen Zugriff auf eine willfährige Staatsgewalt und deren Monopol auf Ausübung von Gewalt gegenüber friedlich gesinnten Demokraten, andererseits durch dünkelhafte Durchdringung des Exekutiven […]

Seit dem Erfolgreichen durchsetzen von Demokratischen Grundrechten für alle Teile der Gesellschaft, sind die Herrschaftlichen Eliten bemüht, diese allgemeingültigen Rechte zu beugen, einzuschränken, umzudeuten und für Ihre Interessen zu missbrauchen. Einerseits durch hoheitlichen Zugriff auf eine willfährige Staatsgewalt und deren Monopol auf Ausübung von Gewalt gegenüber friedlich gesinnten Demokraten, andererseits durch dünkelhafte Durchdringung des Exekutiven Rechtsinterpretationsapparates, des Justizwesens und Ihrer Gerichtsbarkeit. Falls Gesellschaftsnormative Prozesse vom Weg der Standeskonformität der Eliten abweichen, fängt dieser Apparat der Autoritäten an, die geballte Kraft der Seelischen Zermürbung und Ökonomischen Zerstörung an wehrlose und mittellose Streiter von Gesellschaftsrelevanten Veränderungen, gleich einer öffentlichen Hexenverbrennung Mundtot werden zu lassen. Ganz so als Exorzist, welcher aus dem Guten und  Vorteilhaften System der abgehobenen Eliten, das veränderungswillige und somit notwendigerweise böse  austreiben möchte. Damit wird das Plurale gesamt Gesellschaftliche  Gleichgewicht grundlegend in einen Autoritärer werdenden Autokratismus verschoben und dieser äußert sich mit Rechtstratakten wie dem § 278 mitsamt seiner Handhabung

 

 

Zuletzt geändert am 14.10.13, 00:00 Uhr

Verfasst von Rudi Schober

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