Zum Jubilätum der Unterzeichnugn des Österreichsichen Staatsvertrags lud die Initiative Minderheiten zusammen mit dem Haus der Geschichte Österreich zu einer Diskusstion. Es ging dabei um die Rollen der Artikel 6, 7 und 9. In der Einladung heißt es:
„Zehn Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der NS-Herrschaft wurde Österreich wieder ein souveräner Staat – mit dem am 15. Mai 1955 unterzeichneten Staatsvertrag. Die Zweite Republik verpflichtete sich darin zur Wahrung der Menschenrechte und garantierte die Sicherstellung der Rechte von Minderheiten.
Mit dem Staatsvertrag assoziiert man in Bezug auf Minderheitenrechte in der Regel den Art. 7, auf den sich die slowenische und die kroatische Minderheit berufen können. Art. 6 geht jedoch über diese spezifischen Gruppen hinaus. Österreich verpflichtet sich damit, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um allen unter österreichischer Staatshoheit lebenden Personen ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion den Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu gewährleisten. Dies schließt potenziell alle Minderheitengruppen ein, unabhängig von ihrer expliziten Erwähnung. Art. 9 verpflichtet Österreich, Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen. Eine zeitgemäße Anwendung lässt sich auf moderne rechtsextreme Parteien und neonazistische Gruppierungen erstrecken, deren Ziel die Errichtung autoritärer Systeme ist.“
Wir hören in die Veranstaltung hinein und präsentieren interessante Keynotes und spannende Beiträge aus der Podiumsdiskussion.
Für all diejenigen, die die Veranstaltung oder einzelne Beiträge daraus in Gänze nachhören wollen, ist hier die Quelle dazu verlinkt: freshVibes-Spezial: Ein Staatsvertrag für alle? Eine Veranstaltung der Initiative Minderheiten. https://cba.media/707657
Vielen Dank an den Kollegen Simon Inou.
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