Der Gemeinderat der Stadt Linz beschloß im April 1995 die nachstehende
R E S O L U T I O N
an die österreichische Bundesregierung und das österreichische
Parlament. Der Linzer Gemeinderat unterstützt die Forderung, daß
- ein ausreichender gesetzlicher Rahmen zur Verankerung des
Drei-Säulen-Modells (öffentlich-rechtlicher, kommerzieller,
nichtkommerzieller Rundfunk) in der österreichischen Medienlandschaft
geschaffen wird;
- im Regionalradiogesetz über die Zulassung von nichtkommerziellen
offenen Radios aufgenommen werden und sowohl für offene Kanäle, die
von verschiedensten Interessensgruppen benützt werden können, die
rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, als auch für freie Radios,
die von unabhängigen Veranstaltern betrieben werden.
- für nicht-kommerzielles Lokalfernsehen, sei es in Kabelnetzen oder
über terrestrische Frequenzen, rasch die gesetzlichen Grundlagen
geschaffen werden.
- die Basisfinanzierung für
nichtkommerzielle Radio und Fernsehen gesetzlich verankert wird.
- eine Ausschreibung aller technisch möglichen Frequenzen und eine
dementsprechenden Überarbeitung des Lokalradiofrequenznutzungsplanes
erfolgt.
- auch im Linzer Zentralraum die Ausschreibung aller verfügbaren
Lokalfrequenzen erfolgt und die Hälfte der zu vergebenden Lokalfrequenzen
pro Bundesland vorrangig nicht-kommerziellen Radios (Bürgerradios) zur
Verfügung gestellt werden.